VERKEHRSRECHT

KANZLEI DR. SCHMEL HILFT

Sie wurden geblitzt? Sie haben einen Unfall verursacht? Sie benötigen ein Unfallgutachten? Sie wollen Schmerzensgeld geltend machen? Die gegnerische Partei gibt ihre Schuld nicht zu? Ihnen wird vorgeworfen unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein? Sie haben beim Fahren telefoniert und einen Unfall verursacht?

VERKEHRSRECHT

KANZLEI DR. SCHMEL HILFT

Sie wurden geblitzt? Sie haben einen Unfall verursacht? Sie benötigen ein Unfallgutachten? Sie wollen Schmerzensgeld geltend machen? Die gegnerische Partei gibt ihre Schuld nicht zu? Ihnen wird vorgeworfen unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein? Sie haben beim Fahren telefoniert und einen Unfall verursacht?

„Typische Probleme“ im Verkehrsrecht

SO ETWAS MUSS NICHT IHR PROBLEM SEIN

Wenn man Ihnen vorwirft, dass Sie unter Alkoholeinfluss gefahren sind, Ihnen ein Bußgeld droht, Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, man Ihnen Schmerzensgeld verweigert, Sie eine Geschwindigkeitsübertretung begangen haben oder die gegnerische Versicherung Ihre Kosten nicht übernehmen will, sind wir für Sie da. Immer.

VERKEHRSUNFALL

• Schadensmeldung
• Wertminderung Ihres KFZ
• Nutzungsausfallentschädigung
• Mahnbescheid und Klage
• Unfallgutachten
• Akteneinsicht

GEBLITZT, RAUSGEWUNKEN, ANGEHALTEN

• Mobile Messgeräte und Ihre Eichung
• Schulungsstand aufnehmende Beamte
• Tatbestandsrichtigkeit gegeben?
• Bescheid- und Fristenprüfung
• Kosten-Nutzen-Abwägung

SCHADENERSATZ

• Schadenregulierung
• Originalzustandsermittlung
• Merkantiler Minderwert
• Kostenerstattung und Mietwagen
• Schmerzensgeld

FAHREN UND ALKOHOLEINFLUSS

• Promille bei Kontrolle
• Alkohol in der Probezeit
• Einspruch einlegen
• Ordnungswidrigkeit oder Straftat
• Maßnahmen und MPU

IHR RECHT JETZT EINFORDERN