GRUNDSTEUERREFORM
KANZLEI DR. SCHMEL HILFT
Sie besitzen ein Grundstück oder ein Gebäude? Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft mit Grundbesitz? Ihr Eigentum ist auf mehrere Bundesländer verteilt? Sie wissen nicht, was Sie jetzt tun sollen? Sie wissen nicht, woher Sie die Daten für das Finanzamt bekommen? Sie haben Angst vor Strafgeldern wegen zu später oder falscher Abgabe Ihrer Daten?
GRUNDSTEUERREFORM
KANZLEI DR. SCHMEL HILFT
Sie besitzen ein Grundstück oder ein Gebäude? Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft mit Grundbesitz? Ihr Eigentum ist auf mehrere Bundesländer verteilt? Sie wissen nicht, was Sie jetzt tun sollen? Sie wissen nicht, woher Sie die Daten für das Finanzamt bekommen? Sie haben Angst vor Strafgeldern wegen zu später oder falscher Abgabe Ihrer Daten?
„Typische Probleme“ mit der Grundsteuerreform
SO ETWAS MUSS NICHT IHR PROBLEM SEIN
Wenn Sie sich mit dem Sammeln der Daten, die Sie für die Grundsteuerreform benötigen, überfordert fühlen, Sie nicht genau wissen, ob Ihnen ein Bußgeld wegen falscher oder unvollständiger Daten droht, Sie nicht wissen, ob Sie sich Ihre Immobilie nach der Reform noch leisten können, oder Sie die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung nicht einhalten können, sind wir für Sie da. Immer.
ÜBERGANGSREGELUNG
• Neuregelung der Grundsteuerbemessung
• Einheitsbewertung
• Abgestufte Fortgeltungsanordnung
• Wirtschaftliche Einheit und Umsetzungsaufwand
FESTSTELLUNG DER BEWERTUNG
• Bebauungsart
• Nutzungsart und Bewertung
• Bundeslandabhängige Regelungen
• Grundsteuermessbeträge und Hauptveranlagungen
• Elster-Software© und Datenübermittlung
ANGABEN ZU IHRER IMMOBILIE
• Lage des Grundstücks und Grundstücksfäche
• Bodenrichtwert, Baujahr und Art des Gebäudes
• Wohnfläche und Nutzungsart
WOHER KOMMEN IHRE DATEN
• Bauunterlagen
• Architektenpläne
• Katasteramt
• Bodenrichtwertkarte
• Grundbuchauszug