GRUNDSTEUERREFORM

KANZLEI DR. SCHMEL HILFT

Sie besitzen ein Grundstück oder ein Gebäude? Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft mit Grundbesitz? Ihr Eigentum ist auf mehrere Bundesländer verteilt? Sie wissen nicht, was Sie jetzt tun sollen? Sie wissen nicht, woher Sie die Daten für das Finanzamt bekommen? Sie haben Angst vor Strafgeldern wegen zu später oder falscher Abgabe Ihrer Daten?

GRUNDSTEUERREFORM

KANZLEI DR. SCHMEL HILFT

Sie besitzen ein Grundstück oder ein Gebäude? Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft mit Grundbesitz? Ihr Eigentum ist auf mehrere Bundesländer verteilt? Sie wissen nicht, was Sie jetzt tun sollen? Sie wissen nicht, woher Sie die Daten für das Finanzamt bekommen? Sie haben Angst vor Strafgeldern wegen zu später oder falscher Abgabe Ihrer Daten?

„Typische Probleme“ mit der Grundsteuerreform

SO ETWAS MUSS NICHT IHR PROBLEM SEIN

Wenn Sie sich mit dem Sammeln der Daten, die Sie für die Grundsteuerreform benötigen, überfordert fühlen, Sie nicht genau wissen, ob Ihnen ein Bußgeld wegen falscher oder unvollständiger Daten droht, Sie nicht wissen, ob Sie sich Ihre Immobilie nach der Reform noch leisten können, oder Sie die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung nicht einhalten können, sind wir für Sie da. Immer.

ÜBERGANGSREGELUNG

• Neuregelung der Grundsteuerbemessung
• Einheitsbewertung
• Abgestufte Fortgeltungsanordnung
• Wirtschaftliche Einheit und Umsetzungsaufwand

FESTSTELLUNG DER BEWERTUNG

• Bebauungsart
• Nutzungsart und Bewertung
• Bundeslandabhängige Regelungen
• Grundsteuermessbeträge und Hauptveranlagungen
• Elster-Software© und Datenübermittlung

ANGABEN ZU IHRER IMMOBILIE

• Lage des Grundstücks und Grundstücksfäche
• Bodenrichtwert, Baujahr und Art des Gebäudes
• Wohnfläche und Nutzungsart

WOHER KOMMEN IHRE DATEN

• Bauunterlagen
• Architektenpläne
• Katasteramt
• Bodenrichtwertkarte
• Grundbuchauszug

IHR RECHT JETZT EINFORDERN